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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Candulor Dental GmbH

1.         Allgemeines

Sämtlichen Geschäften der Candulor Dental GmbH, Am Riederngraben 6, 78239 Rielasingen-Worblingen, Deutschland (nachfolgend "Candulor") liegen die folgenden Bedingungen zugrunde. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der schriftlichen Zustimmung von Candulor.

2.         Angebote

Candulor weist darauf hin, dass alle Angebote unverbindlich zu verstehen sind.

3.         Preise und Zahlungsbedingungen

3.1. Sämtliche aufgelisteten Preise verstehen sich exklusive Umsatz- bzw. Mehrwertsteuer, Versand-, Transport-, Versicherungs- und Verpackungskosten sowie Energiepauschale.

3.2. Die Berechnung erfolgt stets zu den am Bestelltag gültigen Preisen.

3.3. Zahlungen sind wie vereinbart ab Rechnungsdatum rein netto fällig.

3.4. Wenn der Käufer fällige Rechnungen nicht zahlt, ein eingeräumtes Zahlungsziel überschreitet oder sich nach Vertragsabschluss die Vermögensverhältnisse des Käufers verschlechtern oder Candulor nach Vertragsabschluss ungünstige Auskünfte über den Käufer erhält, die die Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit des Käufers in Frage stellen, so ist Candulor berechtigt, die gesamte Restschuld des Käufers fällig zu stellen und unter Abänderung der getroffenen Vereinbarungen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung oder nach erfolgter Lieferung sofortige Zahlung aller Forderungen, die auf demselben Rechtsverhältnis beruhen, zu verlangen.

3.5. Die Zurückbehaltung oder Kürzung der Zahlung aufgrund von Beanstandungen, Streitigkeiten oder nicht unbestrittener oder nicht rechtskräftig festgestellter Gegenansprüche des Käufers ist nicht zulässig. Eine Verrechnung mit Gegenforderungen des Käufers ist nur aufgrund einer besonderen schriftlichen Vereinbarung zulässig, es sei denn, die Gegenforderung ist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt; dieses Verrechnungsverbot gilt nicht für eine Gegenforderung wegen eines Mangels, die auf demselben Vertragsverhältnis wie die Forderung beruht.

4.         Eigentumsvorbehalt und Sicherungen

4.1. Candulor behält sich das Eigentum an den von ihr gelieferten Waren bis zur restlosen Bezahlung aller gegenwärtig bestehenden und künftig entstehenden Ansprüche aus der Geschäftsverbindung des Käufers mit Candulor vor. Dieses gilt auch, wenn einzelne oder sämtliche Forderungen von Candulor gegen den Käufer in ein Kontokorrent aufgenommen wurden und der Saldo anerkannt ist.

4.2. Dem Käufer wird die Veräusserung der Ware im Rahmen seines ordnungsgemässen Geschäftsverkehrs gestattet. Candulor kann die Befugnis zur ordnungsgemässen Veräusserung jederzeit widerrufen, sofern der Käufer mit Zahlungsverpflichtungen gegenüber Candulor im Verzug ist.

4.3. Verkauft der Käufer die Ware, für die ein Eigentumsvorbehalt von Candulor wirksam ist, weiter, so tritt er schon jetzt unwiderruflich die aus dem Weiterverkauf entstehenden Forderungen mit allen Nebenrechten an Candulor zur Sicherung ihrer Ansprüche ab. Der Käufer ist als Bevollmächtigter von Candulor zur Einziehung der abgetretenen Forderungen bis auf Widerruf berechtigt. 

Im Falle des Widerrufs ist der Käufer verpflichtet, Candulor die erforderlichen Angaben über die Forderungen und den/die Schuldner (Drittkäufer) zu machen. Candulor kann dann die Schuldner (Drittkäufer) entweder selbst benachrichtigen oder die Benachrichtigung unter Nachweis vom Käufer verlangen. Die Abtretung wird gegenstandslos, wenn der Käufer Candulor den Kaufpreis der gelieferten Waren einschliesslich aller Nebenforderungen sowie alle sich aus der laufenden Geschäftsverbindung mit Candulor ergebenden Forderungen bezahlt. Der Käufer hat Candulor unverzüglich zu benachrichtigen, wenn Dritte an deren Waren ein Recht begründen oder geltend machen wollen, z.B. durch Pfändung. 

4.4. Der Käufer ist verpflichtet, die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware auf seine Kosten gegen die Gefahr des Untergangs, der Beschädigung und der Verschlechterung, insbesondere gegen Feuer, Elementarschäden und Einbruch, zu versichern und Candulor das Bestehen des Versicherungsschutzes nachzuweisen.

Der Käufer tritt schon jetzt hiermit seine Versicherungsansprüche gegen die Versicherungsgesellschaft unwiderruflich an Candulor ab. Die Abtretung erfolgt unter der auflösenden Bedingung der Bezahlung der zu sichernden Forderungen durch den Käufer. Er verpflichtet sich, bei Versicherungsabschluss die Versicherung von dieser Abtretung zu verständigen.

4.5. Übersteigt der Wert der Candulor zustehenden Sicherheiten die zu sichernden Forderungen gegenüber dem Käufer um mehr als 10%, so wird Candulor in entsprechendem Umfang Sicherheiten nach ihrer Wahl freigeben. 

5.         Weitere Rechte bei Zahlungsverzug des Käufers

Bei Zahlungsverzug des Käufers behält Candulor sich vor, Bestellungen oder Restaufträge ohne Schadenersatzpflicht nach erfolglosem Ablauf einer Nachfrist von acht Tagen zu annullieren. Solange der Käufer mit einer Zahlung aus der Geschäftsverbindung mit Candulor im Rückstand ist, ruhen sämtlichen Pflichten von Candulor aus angenommenen Bestellungen (Lieferpflicht, Pflicht zur Einhaltung einer Lieferfrist). Candulor kann auch zurücktreten, wenn der Käufer falsche Angaben gemacht hat, bei deren Kenntnis Candulor nach den Erfahrungen des täglichen Lebens den Vertrag nicht abgeschlossen hätte. Candulor kann vom Vertrag ferner zurücktreten, wenn eine wesentliche Verschlechterung der Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Käufers nach Abschluss des Vertrages bekannt geworden oder eingetreten ist, es sei denn der Käufer bietet unverzüglich Leistung Zug um Zug oder Sicherheitsleistung für die Forderungen von Candulor an. Beide Parteien haben nach dem Rücktritt, soweit nicht beiderseits voll erfüllt ist, die gewährten Leistungen zurückzugeben. Der Käufer hat Candulor jedoch Wertminderungen, welche die Ware seit Abschluss des Vertrages erlitten hat, entstandene Aufwendungen und entgangenen Gewinn zu ersetzen.

6.         Gefahrübergang, Transportschäden, Warenverfügbarkeit

Candulor liefert gemäss den vereinbarten Incoterms. Der Käufer untersucht die Ware bei Erhalt auf Transportschäden, informiert die Transportperson und Candulor unverzüglich über einen Transportschaden und lässt sich einen Schadensvermerk von der Transportperson abzeichnen.

Wenn die Ware nicht verfügbar ist und dieser Umstand Candulor zuzurechnen ist, kann Candulor vom Vertrag zurücktreten. In diesem Fall wird Candulor den Käufer unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit informieren und eventuell erbrachte Gegenleistungen unverzüglich rückerstatten.

Candulor ist zu Teillieferungen berechtigt, soweit dies dem Käufer zumutbar ist.

7.         Mängelrügen, Mängelansprüche

Für Mängel der von Candulor gelieferten Waren haftet Candulor unter Ausschluss weiterer Ansprüche wie folgt:

7.1. Der Käufer muss den Mangel unverzüglich – bei offenen Mängeln spätestens innerhalb von 8 Tagen nach Empfang der Ware, bei versteckten Mängeln innerhalb von acht Tagen nach Erkennbarwerden – schriftlich unter Beifügung des Lieferscheins bei Candulor anzeigen. 

7.2. Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung oder Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermässiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel oder die aufgrund besonderer äusserer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. 

7.3. Für nicht rechtzeitig gerügte Mängel haftet Candulor nicht. Keine Gewähr wird übernommen für Schäden, die entstanden sind durch ungeeignete oder unsachgemässe Verwendung oder Behandlung durch den Anwender sowie durch Nichtbeachtung der Gebrauchs- bzw. Bedienungsanleitung. 

7.4. Candulor wird mangelhafte Ware nach ihrer Wahl nachbessern oder einwandfreie Ware als Ersatz liefern. Bei Fehlschlag dieser Mängelbeseitigung kann der Käufer angemessene Herabsetzung des Kaufpreises oder Rückgängigmachung des einzelnen Kaufgeschäfts verlangen oder – bei einem nicht nur unerheblichen Mangel – Schadensersatz in den Schranken von Ziff. 10 verlangen. Aufwendungen im Zusammenhang mit der Nacherfüllung, die dadurch entstehen, dass die Ware an einen anderen Ort als den vereinbarten Erfüllungsort verbracht worden ist, übernimmt Candulor nur bei entsprechender schriftlicher Vereinbarung. 

8.         Lieferzeiten

Die Lieferzeiten werden auf den jeweiligen Geschäftspapieren angegeben bzw. separat vereinbart. Verzögerungen infolge von höherer Gewalt, Rohmaterialmangel, Fehlern in der Betriebseinrichtung und den Herstellmaschinen, Brand, Unterbrechung in der Zuführung von Energie, Arbeitseinstellung oder sonstigen Hindernissen, entbinden Candulor auch von der Einhaltung verbindlich zugesagter Lieferzeiten und -fristen. Aus Nichteinhaltung vertraglich zugesicherter Lieferzeiten und -fristen erwächst dem Käufer erst bei fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Nachfristsetzung das Recht, vom gegenständlichen Vertrag zurückzutreten.

9.         Exportkontrollvorschriften

Der Käufer hat zwingend Informationen zum Endanwender der Waren (juristische oder natürliche Person) bereitzustellen sowie das von Candulor zur Verfügung gestellte "End-User Certificate" vollständig auszufüllen, wenn eine Ware, welche an den Käufer geliefert werden soll

a. als Dual-Use Produkt (gemäss Verordnung (EG) Nr. 428/2009 des Rates vom 5. Mai 2009 (EU Dual-Use-Verordnung) und/oder Schweizerischer Güterkontrollverordnung / GKV (SR 946.202.1) und/oder US EAR Regulations (mit einer Exportkontroll-Klassifizierungsnummer (ECCN)) klassifiziert ist

ODER

b. in Länder versandt werden sollen, welche unter entsprechende Embargo-Regelungen fallen.

Abhängig von den vom Käufer zur Verfügung gestellten Informationen kann Candulor weitere Informationen zur Transaktion für das Antragsverfahren einer möglicherweise erforderlichen Ausfuhrkontrollgenehmigung anfordern.

Ist die Erfüllung eines Vertrags/Angebots aufgrund von deutschen, US- oder sonstigen anwendbaren nationalen, europäischen oder internationalen Bestimmungen des Aussenhandelsrechts sowie von Embargos nicht möglich oder stehen der Erfüllung sonstige Sanktionen entgegen, kann der Käufer keinerlei Ansprüche – egal aus welchem Rechtsgrund – gegen Candulor geltenden machen.

10.        Warenrücksendungen

Warenrücksendungen bedürfen unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung. Im Fall einer Rücknahme behalten wir uns vor, einen Kostenbeitrag des Warenwertes zu erheben (Zähne mind. 10%, Material mind. 20%).

Candulor nimmt nur verkaufsfähige Ware in einwandfreiem Zustand mit Lieferschein/Rechnung innerhalb sechs Monaten zurück. Die Kosten für Rücksendungen von Produkten, welche nicht auf einen Fehler der Candulor zurückzuführen sind, gehen zu Lasten des Kunden.

11.        Informationen zum Datenschutz nach EU-DSGVO

Unser Unternehmen prüft regelmäßig bei Vertragsabschlüssen und in bestimmten Fällen, in denen ein berechtigtes Interesse vorliegt, auch bei Bestandskunden, Ihre Bonität. Dazu arbeiten wir mit der Creditreform Boniversum GmbH, Hammfelddamm 13, 41460 Neuss zusammen, von der wir die dazu benötigten Daten erhalten. Zu diesem Zweck übermitteln wir Ihren Namen und Ihre Kontaktdaten an die Creditreform Boniversum GmbH. Die Informationen gem. Art. 14 der EU-Datenschutz-Grundverordnung zu der bei der Creditreform Boniversum GmbH stattfindenden Datenverarbeitung finden Sie hier: https://www.boniversum.de/eu-dsgvo/informationen-nach-eu-dsgvo-fuer-verbraucher/ oder scannen Sie den QR-Code.

12.        Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser Lieferungs- und Zahlungsbedingungen oder ein Teil einer solchen Bestimmung unwirksam, undurchführbar sein oder werden oder sollte sich in diesen Lieferungs- und Zahlungsbedingungenen eine Lücke befinden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt.

13.        Haftung

Eine Haftung von Candulor auf Schadens- und Aufwendungsersatz für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung, es sei denn, Candulor hat eine wesentliche Vertragspflicht verletzt, also eine Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemässe Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht oder auf deren Einhaltung der Käufer regelmässig vertrauen darf. In einem solchen Fall ist die Haftung von Candulor auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt, mit dessen Eintritt Candulor bei Vertragsabschluss aufgrund der ihr bekannten Umstände rechnen musste.

14.        Verjährung

Ansprüche des Käufers wegen eines Mangels verjähren in einem Jahr. Dies gilt auch für Ansprüche des Käufers auf Schadensersatz, die nicht auf einem Mangel beruhen.

15.        Erfüllungsort und Gerichtsstand

15.1. Gerichtsstand ist Worblingen, Deutschland, Erfüllungs- und Zahlungsort ist Worblingen, Deutschland. Es gilt deutsches Recht als vereinbart. 

15.2. Wird eine der vorstehenden Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt das dispositive Recht. Dieses gilt auch im Falle einer Lücke.

Version: Dezember 2022

 

Am Riederngraben 6
78239 Rielasingen-Worblingen
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